Mit Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie in der Regel für die vereinbarten Rechtsbereiche die Anwaltskosten, die Gerichtsgebühren und die Auslagen für Sachverständige und Zeugen. Fragen Sie am besten schon vor dem Auftrag bei Ihrer Versicherung nach, ob für Ihre Angelegenheit Versicherungsschutz besteht. Haben Sie das noch nicht getan, übernehmen wir die Anfrage gern für Sie.
Ohne Rechtsschutzversicherung
Besteht kein Versicherungsschutz, tragen Sie Gebühren, Kosten und Auslagen grundsätzlich selbst. Gewinnen Sie ein Gerichtsverfahren, können Sie diese Kosten gegen den Gegner festsetzen lassen und erstattet verlangen. Ausgenommen sind arbeitsrechtliche Angelegenheiten in der ersten Instanz.
Können Sie die Kosten wegen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht tragen, haben Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe und werden von den Aufwendungen weitgehend befreit.
Höhe der Anwaltskosten
Die Vergütung richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Daneben ist eine Honorarvereinbarung möglich. Ohne Absprache gilt das RVG, und dann bestimmt der Streit- oder Gegenstandswert die Höhe der Vergütung.
Sind Sie unsicher, welche Kosten in Ihrem Fall entstehen könnten? Fragen Sie uns.

