Bei der Gestaltung eines Testaments und bei der Abwicklung eines Nachlasses lohnt sich ein erfahrener Anwalt. Wie der Nachlass verwaltet und unter den Miterben geteilt wird, entscheidet über das Vermögen und über den Frieden in der Familie. Weitere Themen sind Schenkungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Mit Rechtsfragen rund um Testament und Nachlass gehen wir seit vielen Jahren sorgfältig und behutsam um.
Testamente und Schenkungen
Wer die gesetzliche Erbfolge vermeiden will, braucht ein Testament. Ohne Testament haben Angehörige bis hin zu entfernten Verwandten Ansprüche auf den Nachlass. Schon herauszufinden, wer erbberechtigt ist, kann lange dauern. Ehepartner und Kinder können in ernste finanzielle Schwierigkeiten geraten, weil das gesamte Vermögen, auch Bargeld, unter allen Miterben aufgeteilt werden muss.
Ein Testament wirft viele Fragen auf. Die wirksame Form gehört ebenso dazu wie genaue Kenntnisse über Erbe, Vermächtnis, Unternehmensnachfolge, Erbvertrag, Pflichtteil und Testamentsvollstreckung. Auch bei der Erbschaftsteuer gibt es Steuerfallen.
Schenkungen sind in vielen Familien ein beliebtes Mittel, um Vermögen zu erhalten. Auch hier muss man die Vorschriften genau kennen: Pflichtteilsberechtigte können zum Beispiel an einer Schenkung beteiligt sein. Verträge über Schenkungen und Übertragungen von Grundstücken, Immobilien und Gesellschaftsbeteiligungen sind komplex. Chancen und Risiken sollten sorgfältig abgewogen werden, und dabei unterstützen wir Sie.
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
Durch Alter, Krankheit oder Unfall kann jeder Mensch in eine Lage kommen, in der Vertraute seine Angelegenheiten regeln müssen. Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder und Freunde brauchen dafür eine Vollmacht. Die Vorsorgevollmacht betrifft persönliche Entscheidungen, die Generalvollmacht Vermögensangelegenheiten. Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr handeln können, einen oder mehrere Betreuer.
Die Patientenverfügung legt fest, wie Sie in Extremsituationen medizinisch behandelt und gepflegt werden möchten. Sie muss schriftlich verfasst sein und so formuliert, dass Ärzte Ihren Willen zweifelsfrei und verbindlich erkennen können.
Notarielle Vorsorgevollmachten, Testamente und Erbverträge beurkunden wir im Notariat.

