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Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer: bei der Vertragsgestaltung, außergerichtlich und vor Gericht.

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Arbeitsverträge gestalten und prüfen

Viele Fehler entstehen schon beim Aufsetzen des Arbeitsvertrags und führen später zu Streit vor Gericht, zu Schadensersatzansprüchen und Problemen bei einer Kündigung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten den Vertrag deshalb anwaltlich gestalten oder prüfen lassen. Allgemeine Musterverträge empfehlen wir selten, weil sie den Einzelfall nicht berücksichtigen.

Geschäftsführerverträge gestalten und prüfen

Unternehmen, Geschäftsführer und leitende Angestellte sollten Geschäftsführerverträge sehr sorgfältig ausgestalten. Im Lauf der Zusammenarbeit kommt es häufig zu Auseinandersetzungen, die vermeidbar wären. Ob variable Gehaltsbestandteile, Versetzungsregelungen oder Klauseln zur Beendigung des Vertrags: Fehlender juristischer Beistand führt später oft zu teuren Folgen.

Mutterschutz und Elternzeit

Viele Mütter wünschen sich nach der Elternzeit eine Teilzeitstelle. Wer früh vorsorgt, vermeidet Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin. Wir beraten und vertreten Eltern ebenso wie Arbeitgeber bei der Planung von Elternzeit und Teilzeitwünschen.

Befristete Arbeitsverträge

Für Arbeitgeber ist die Befristung ein Weg, Personal flexibel zu planen. Für Arbeitnehmer kann ein befristeter Vertrag der Schritt zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis sein. Jede Befristung muss arbeitsrechtlich wirksam vereinbart sein. Im Zweifel sollten Sie einen Rechtsanwalt fragen.

Arbeitsverhältnisse einvernehmlich beenden

Eine einvernehmliche Trennung braucht oft juristischen Beistand. Abfindung, Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, nachvertragliche Wettbewerbsverbote: Wie die Vereinbarung gestaltet ist, entscheidet für beide Seiten über eine saubere Trennung und einen entspannten Neubeginn.

Abfindung

Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir Mandanten im Kündigungsschutz. Steht eine Kündigung bevor, stellt sich fast immer die Frage nach einer Abfindung. Ob es einen Anspruch gibt und wie hoch er ausfällt, hängt oft vom Verhandlungsgeschick ab. Ein Anwalt an Ihrer Seite hilft, eine gute Regelung zu finden, eine Sozialversicherungspflicht zu vermeiden und einen Kündigungsschutzprozess gar nicht erst führen zu müssen.

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Arbeitnehmer genießen allgemeinen Kündigungsschutz, wenn das Kündigungsschutzgesetz im Betrieb gilt. In Kleinbetrieben greift es nicht, und für bestimmte Personengruppen gilt ein erweiterter Schutz. Wir begleiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Vorbereitung einer Kündigung, vor einer Kündigungsschutzklage und im Prozess. Dabei schätzen wir Chancen und Risiken so genau wie möglich ein und versuchen, einen Prozess zu vermeiden.